Beim digitalen Nieren-Talk am 22 Januar 2026 stand das Thema „Sozialrechtliche Fragen der Nierenerkrankung“ auf der Tagesordnung. Die Organisatoren haben wichtige Ergebnisse hier kurz für dich zusammengefasst.
Infos aus Nieren-Talk online vom 22.01.2026
Thema Sozialrechtliche Fragen bei Nierenerkrankung
Der Nieren-Talk stieß auf sehr großes Interesse (36 Teilnehmer) und es gab
Fragen zu den unterschiedlichsten Bereichen.
Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann man sich vorab
unter https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/index.html informieren
welcher GdB für welche Einschränkungen angesetzt wird.
Außerdem sollte man bei der Beantragung nicht nur die Diagnosen aufführen
sondern auch die Einschränkungen im Alltag die damit verbunden sind.
Zu der Frage ob Dialysepatienten Auto fahren dürfen oder nicht habe ich von unserer
Expertin im Nachgang die folgende Info erhalten:
Hier der Auszug aus den derzeit gültigen Kraftfahrzeugbegutachtungsleitlinien:
3.6 Nierenerkrankungen Leitsätze
Wer unter einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblicher Beeinträchtigung des
Allgemeinbefindens und beträchtlicher Einschränkung der Leistungsfähigkeit leidet,
ist nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen
beider Gruppen gerecht zu werden.
Wer unter einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist in der
Regel nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen eines Kraftfahrzeuges
der Gruppe 2 gerecht zu werden. Unter besonders günstigen Bedingungen
kann nach individueller Begutachtung durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie)
besonders erfahrenen Arzt angenommen werden, dass die Voraussetzungen zum
Führen eines Kraftfahrzeugs dieser Gruppe noch oder wieder vorliegen. Eine eingehende
Begründung ist erforderlich.
Wer wegen einer Niereninsuffizienz in ständiger Dialysebehandlung steht, ist unter
besonderen Bedingungen in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen
von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 gerecht zu werden, sofern nicht bestimmte Komplikationen
und/oder Begleiterkrankungen ein sicheres Verhalten bei Teilnahme am
motorisierten Straßenverkehr einschränken oder ausschließen.
Die Annahme, ein Betroffener könnte sich sicher beim Führen eines Kraftfahrzeuges
im Straßenverkehr verhalten, setzt eine entsprechend positive Begutachtung voraus
und ist außerdem mit der Bedingung einer ständigen ärztlichen Betreuung und Kontrolle
zu verbinden.
Wurde eine erfolgreiche Nierentransplantation vorgenommen und ist damit eine normale
oder annähernd normale Nierenfunktion gegeben, so kann angenommen werden,
dass ein Betroffener unter besonderen Bedingungen wieder in der Lage ist,
Kraftfahrzeuge beider Gruppen zu führen. Zur Bedingung müssen die ständige ärztliche Betreuung
und Kontrolle durch einen auf diesem Gebiet (Nephrologie) besonders erfahrenen
Arzt sowie die jährliche Nachbegutachtung gemacht werden, in besonders begründeten
Fällen eine halbjährliche.
Liegen Komplikationen oder Begleiterkrankungen vor (Bluthochdruck, Herzinsuffizienz,
Rhythmusstörungen, koronare Herzkrankheit, Diabetes mellitus, Sehstörungen
etc.), so ist ihre Beurteilung nach den hierfür vorgesehenen Grundsätzen regelmäßig
vorzunehmen, insbesondere unter Beachtung der Kombinationen.
Viele weitere Infos zum Thema Sozialrecht findet man unter
https://www.sozialrecht-nierenpatienten.online/
Außerdem kann man sich bei speziellen Fragen zum Sozialrecht immer mittwochs
von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr an das Nierentelefon des Bundesverband Niere unter
0800 – 2484848 wenden.